Mietpreisbremse Berlin 2026: Gilt weiter bis Ende 2029 – das bedeutet das für Sie
Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 weiter – mindestens bis zum 31. Dezember 2029. Das hat die Senatsverwaltung bestätigt. Für alle, die neu einziehen oder eine Wohnung suchen, bleibt damit eine der wichtigsten Schutzregeln erhalten: Bei der Wiedervermietung darf die Miete in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; maßgeblich ist der Berliner Mietspiegel. Auch bei Mieterhöhungen ist er zentrale Orientierung. Im Beitrag fassen wir zusammen, was das für Neuvermietung und laufende Mietverhältnisse praktisch bedeutet. Wer die Grenzen kennt, kann überhöhte Mietforderungen früh einordnen und rechtzeitig handeln.